BG-BAU-Förderung
- Was ist die BG-BAU-Förderung?
- Voraussetzungen: Wer kann die Förderung bekommen?
- Wie funktioniert der Förderungsantrag?
- Welche Voraussetzungen muss man bei konkreten Produkten beachten?
- Förderfähige Einzel-Produkte
- Förderfähige Produkte in Verbindung mit Zubehör
- Hersteller-Dokumente zur BG-BAU-Förderung
BG-BAU-Förderung
Arbeits- und Gesundheitsschutz spielen im Handwerk eine wichtige Rolle. Die Arbeit auf der Baustelle ist häufig mit unterschiedlichen Gefährdungen verbunden, bei denen bereits ein kurzer Moment der Unachtsamkeit zu einem Unfall mit schwerwiegenden Folgen führen kann.
Betriebe, die gezielt in sichere Arbeitsbedingungen, moderne Arbeitsmittel und den Schutz ihrer Beschäftigten investieren, leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Belastungen in der Werkstatt oder auf der Baustelle.
Deshalb unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen mit Arbeitsschutzprämien und fördert ausgewählte Maßnahmen und Produkte, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen verbessern.
Was ist die BG-BAU-Förderung?
Die Arbeitsschutzprämien der BG BAU sind Zuschüsse für Mitgliedsunternehmen, die in ausgewählte Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz investieren. Gefördert werden insbesondere:
- Absturzsicherung
- Staub und Gefahrstoffe
- UV-Strahlung und Hitze
- körperliche Belastungen
- Elektrische Gefährdung
- Lärmschutz
- sichere Handmaschinen
- Baumaschinen und LKW
- Organisation des Arbeitsschutzes und Qualifikation
Wichtig:
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der BG BAU, nicht um einen Rechtsanspruch. Die Förderung kann beispielsweise bei Beitragsrückständen, ausgeschöpfter individueller Fördersumme oder ausgeschöpften Haushaltsmitteln entfallen.
Voraussetzungen: Wer kann die Förderung bekommen?
Beitragsabhängige Prämienförderung
Antragsberechtigt sind grundsätzlich gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einer beschäftigten Person und einem BG-Beitrag von mindestens 100 €.
Auch Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte können teilnehmen, wenn eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU besteht. Hier beträgt die Fördersumme maximal 250 € pro Kalenderjahr.
Mit den Arbeitsschutzprämien unterstützt die BG BAU gezielt auch kleinere Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Daher können Unternehmen der Förderstufen A und B ihre jährliche Fördersumme über mehrere Jahre ansparen und dadurch auch größere Investitionen in den Arbeitsschutz finanzieren.
Wie funktioniert der Förderungsantrag?
Ablauf:
- Förderfähigkeit prüfen
- Produkt kaufen
- Rechnung aufbewahren
- online Antrag stellen
- Nachweise einreichen
- Zuschuss erhalten
Dabei gelten die folgenden Regeln:
- Gefördert werden bereits umgesetzte Maßnahmen.
- Die Maßnahme darf noch nicht von der BG BAU bezuschusst worden sein.
- Die Rechnung darf beim Antrag maximal 365 Tage alt sein.
- Auf der Rechnung müssen Hersteller, Modellbezeichnung und Artikelnummer eindeutig angegeben sein.
- Je nach Maßnahme können zusätzlich Fotos, Belege, Zertifikate oder Urkunden verlangt werden.
Auch Leasing kann gefördert werden. Der Leasingvertrag darf bei Antragstellung höchstens 365 Tage alt sein, die Laufzeit muss mindestens 12 Monate betragen. Grundlage sind die Netto-Leasingraten über die Laufzeit; die maximale Förderung entspricht der eines Kaufgeräts.
Der Antrag kann unter https://online-antwort.meine.bgbau.de/formular-online-ausfuellen/T0060 eingereicht werden.
Welche Voraussetzungen muss man bei konkreten Produkten beachten?
Es gilt zu beachten, dass einige Geräte der Hersteller als Einzel-Produkt gefördert werden, während andere Produkte in Verbindung mit gewissen Zubehör erworben werden müssen.
Alle weiteren Informationen zu förderfähigen Geräten und Maßnahmen können der Website der BG Bau oder folgender PDF entnommen werden. Informationen zu konkreten förderfähigen Produkten können den Seiten der Hersteller entnommen werden.
Förderfähige Einzel-Produkte*
Hier findest du eine Auflistung aller förderfähigen Produkte, die einzeln erworben werden können, um die Arbeitsschutzprämie zu erhalten. Weitere Informationen findest in den Hersteller-Dokumenten am Ende der Seite, auf den Seiten der Hersteller oder bei unseren Fachberatern.
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Förderfähige Produkte in Verbindung mit Zubehör*
Hier findest du eine Auflistung aller förderfähigen Produkte, die in Verbindung mit Zubehör erworben werden müssen, um die Arbeitsschutzprämie zur erhalten. Weitere Informationen findest in den Hersteller-Dokumenten am Ende der Seite, auf den Seiten der Hersteller oder bei unseren Fachberatern.
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Hersteller-Dokumente zur BG-BAU-Förderung
Hier findest du genaue Informationen der einzelnen Hersteller zur BG-BAU-Förderung.
* Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zur Förderung durch die BG BAU dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Förderzusage oder individuelle Förderberatung dar.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass die dargestellten Produkte im konkreten Einzelfall die jeweils geltenden Voraussetzungen der BG BAU erfüllen oder in der beantragten Form förderfähig sind. Insbesondere können sich Förderbedingungen, technische Anforderungen, Förderhöhen und förderfähige Produkte ändern.
Für die Auswahl eines geeigneten und förderfähigen Produkts ist daher ausschließlich die jeweils aktuelle Information der BG BAU maßgeblich. Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf bzw. vor der Antragstellung über die aktuell geltenden Fördervoraussetzungen und prüfen Sie die Förderfähigkeit des gewünschten Produkts.
Bei Fragen zur Produktauswahl oder zu den technischen Eigenschaften empfehlen wir Ihnen, zusätzlich die Angaben des jeweiligen Herstellers zu beachten und sich durch unsere Fachberater bzw. einen Verkäufer individuell beraten zu lassen.